Die Siedlung soll durch möglichst wenige Heizzentralen die Umwelt belasten". Mit Entscheid vom 3. Juni 1976 genehmigte der Gemeinderat diverse Anpassungen dieses Gestaltungsplans. U.a. hielt er fest, die geplanten 12 Einfamilienhäuser würden von einer zentralen Heizanlage aus beheizt. "Einzelheizanlagen" seien nicht gestattet. Einen Monat später erteilte der Gemeinderat die Baubewilligung für ein Einfamilienhaus samt Garage auf dem Grundstück Nr. x unter Auflagen und Bedingungen (Baubewilligung vom 11.8.1976). Unter Buchstabe b der Nebenbestimmungen hielt er Folgendes fest: "Es wird verbindlich zur Kenntnis genommen, dass das Haus an der zentralen Heizanlage angeschlossen wird."