| | Entscheid: | Sachverhalt A. A.a A ist Eigentümer des Grundstücks Nr. x, Grundbuch (GB) Adligenswil. Nach dem in Kraft stehenden Zonenplan liegt die Parzelle in der 2-geschossigen Wohnzone (W2) und innerhalb des Perimeters des Gestaltungsplans "Baldismoos", den der Gemeinderat samt "besonderer Bauvorschriften" mit Entscheid vom 31. Dezember 1974 genehmigt hatte. Unter Ziffer 4.8 der Nebenbestimmungen findet sich unter der Sachüberschrift "Heizung" folgender Passus: "Vor Baubeginn ist uns ein Konzept zu unterbreiten. Die Siedlung soll durch möglichst wenige Heizzentralen die Umwelt belasten".