17 Abs. 2 BZR nicht möglich ist. 3.5. Das Gebäude Nr. y kann folglich nicht abgerissen werden; weder gestützt auf Art. 17 Abs. 2 BZR noch gemäss Art. 15 Abs. 5 BZR, weshalb die Baubewilligung für den geplanten Neubau nicht erteilt werden kann. |