Ausnahmen von den Schutzzonenvorschriften bewilligen, sofern besondere Verhältnisse dies rechtfertigten, die Ausnahme dem Sinn und Zweck der Schutzzone nicht widerspreche und ein qualitätsvolles Bauprojekt vorliege. Das betroffene Gebäude liege gegenüber dem Hotel A. Da dieses zu wenige Parkplätze besitze, entstehe durch Suchverkehr und Anlieferung eine unübersichtliche Situation, welche zur Gefährdung der Verkehrssicherheit führe. Um dieses Problem zu lösen, sei das gegenüberliegende Grundstück erworben und mit einer Einstellhalle sowie dem dazugehörigen oberirdischen Volumen überplant worden.