O., S. 21). Der Vertrauensschutz der Öffentlichkeit in das Zeugnis verlangt, dass Zeugnisse die effektive Leistungsfähigkeit bezogen auf die jeweiligen Lernziele wiederspiegeln, andernfalls würde die Aussagekraft der Zeugnisse verwässert, was sich wiederum auf die Qualität der Berufsbildung negativ auswirkt. Das Interesse der Beschwerdeführerin an der Möglichkeit des Besuchs einer weiterführenden Schule vermag das öffentliche Interesse an vergleichbaren und aussagekräftigen Zeugnissen nicht zu überwiegen. (…) |