Gegen die Bewertung der Vorinstanz, mathematische Fähigkeiten als Kernkompetenz der Ausbildung an der WML anzusehen, ist nichts einzuwenden. Es stimmt zwar, dass bezüglich Stundenanzahl den Sprachen an der WML mehr Gewicht zukommt als der Mathematik, dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Fach Mathematik – unabhängig der ausgewählten Ausrichtung der Berufsmaturität – einem Grundlagenfach entspricht (Art. 8 der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität [BMV; SR 412.103.1]; Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität kaufmännische Richtung vom Februar 2013, S. 31 ff.).