Die psychischen Probleme bezüglich dem Fach Mathematik, die sich aus einem "Teufelskreis" von Misserfolgen, nicht stattgefundenen Therapien und den daraus verursachten Wissenslücken ergaben, können im Rahmen von Prüfungsanpassungen keine Beachtung finden; vielmehr sind sie mit anderen Massnahmen anzugehen (z.B. wie es der Gutachter empfahl, der Besuch einer Therapie). Es handelt sich um "zusätzliche" Symptome zur Dyskalkulie, welche für sich keine Behinderung im Sinn von Art. 2 Abs. 1 BehiG darstellen. 4.3.3. Vor diesem Hintergrund sind die vorinstanzlichen Folgerungen nicht zu beanstanden.