Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten, wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie oder Differential- und Integralrechnung benötigt werden." Mithin entspricht Dyskalkulie einer Diskrepanzdefinition, wonach die Rechenleistung in Diskrepanz zur Intelligenz steht. (…) 4.3.2. In Würdigung des Gutachtens begrenzen sich die behinderungsrelevanten Einschränkungen durch die Dyskalkulie bei der Beschwerdeführerin auf ihre mathematischen Fähigkeiten.