2.4 Nachteilsausgleiche umfassen jene verhältnismässigen Anpassungen in der Bildung, die notwendig sind, um die behinderungsbedingten Nachteile von Betroffenen auszugleichen und gegenüber ihren nicht-behinderten Kollegen Chancengleichheit herzustellen. Es existiert kein Katalog von Ausgleichsmassnahmen, vielmehr ist eine konkrete Anpassung von Fall zu Fall und unter Berücksichtigung der Art und des Grades der Behinderung zu bestimmen.