In der Gemeinde Vitznau ist diese Anpassung, wie erwähnt, bereits in die Wege geleitet, allerdings noch nicht rechtskräftig vollzogen worden. Nur wenige Tage nachdem der Gemeinderat die Baubewilligung erteilt hatte (20.8.2014), legte er den revidierten Zonenplan und den Entwurf des revidierten BZR öffentlich auf, konkret in der Zeit vom 25. August bis 23. September 2014. Ob und gegebenenfalls inwiefern dieser Planungsschritt Auswirkungen auf die Beurteilung der Streitsache zeitigt, ist nachfolgend zu untersuchen. Die Parteien vertreten diesbezüglich divergierende Standpunkte.