Nachdem aufgrund der Projektänderung vom 22. April 2014 nicht mehr die Betriebsgemeinschaft B-A als massgeblicher Betrieb für die zu realisierenden Bauten fungierte, sondern alleine der Betrieb des Beschwerdegegners, wurde von der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) ein Teil der für die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen notwendigen Berechnungen neu vorgenommen und damit aktualisiert. Eine Neuberechnung des Raumbedarfs für Remisen nach dem FAT-Bericht 590 ist jedoch nicht erfolgt. Bei den Akten liegt lediglich die Berechnung für die Betriebsgemeinschaft B-A vom 12. April 2013.