Daraus geht insbesondere hervor, dass A auf seinem Betrieb bis anhin über keine nutzbare Remisefläche verfügte (die bestehende Remise wird als Tiefstreue und für die Kälbermast genutzt), womit der Bedarf an Remisefläche der Betriebsgemeinschaft nachdrücklich unterstrichen werden soll. Der Beschwerdegegner hingegen verfügt bereits heute über Remiseflächen von rund 100 m2. Schliesslich fehlt auch ein Betriebskonzept in dem Sinn, dass der Beschwerdegegner erläutern würde, inwieweit es für die längerfristige Sicherung der betrieblichen Existenz seines Betriebs und nicht mehr der Betriebsgemeinschaft an-gezeigt ist, die geplanten Bauten zu erstellen.