Des Weiteren fehlen auch aktualisierte Angaben zum Bedarf von Remiseflächen. Das vom Beschwerdegegner der Projektanpassung beigelegte Schreiben vom 8. März 2014 wurde vor dieser Änderung verfasst und bezieht sich auf den Remisenbedarf der Betriebsgemeinschaft B-A Daraus geht insbesondere hervor, dass A auf seinem Betrieb bis anhin über keine nutzbare Remisefläche verfügte (die bestehende Remise wird als Tiefstreue und für die Kälbermast genutzt), womit der Bedarf an Remisefläche der Betriebsgemeinschaft nachdrücklich unterstrichen werden soll.