Es ist offensichtlich, dass dieser Betrag die Kosten für den zwischenzeitlich fallen gelassenen Schweinemaststall mitbeinhalten. Eine Aussage über die Baukosten des geänderten Projekts liegt damit nicht vor. Nicht anders verhält es sich mit den Angaben zur Nutzfläche des Betriebs, nachdem dem unveränderten Baugesuchsformular nur Angaben zur Betriebsgemeinschaft B-A (Nutzfläche von total 29,63 ha) entnommen werden können und keine zum nun noch massgeblichen Betrieb des Beschwerdegegners. Des Weiteren fehlen auch aktualisierte Angaben zum Bedarf von Remiseflächen.