Diesem Schreiben hat er aber das unveränderte Baugesuchsformular der Betriebsgemeinschaft B-A vom 11. Februar 2013 beigelegt. Die geplanten Änderungen gehen daher im Einzelnen – soweit überhaupt möglich – nur aus den angepassten Plänen hervor, welche dem besagten Schreiben ebenfalls beigelegt wurden, was nicht genügen kann. Namentlich fehlen grundlegende Angaben zu den ungefähr zu erwartenden Baukosten, nachdem dem nicht angepassten Baugesuchsformular nach wie vor Baukosten von total Fr. 1'110'000.-- entnommen werden müssen. Es ist offensichtlich, dass dieser Betrag die Kosten für den zwischenzeitlich fallen gelassenen Schweinemaststall mitbeinhalten.