Aufgrund der gegebenen Umstände hatte es nicht zu prüfen, ob die allfällige Kenntnisgabe der Planänderung an die Einsprecher an der Einspracheverhandlung zu einer Heilung führen kann (Urteil des Verwaltungsgerichts Luzern V 08 366 vom 2.9.2009 E. 4d). Später dann hat es die Heilung der Gehörsverletzung wegen Nichtneuauflage einer Planänderung klar verneint, da der Gemeinderat über die Baubewilligung entschieden hatte, ohne vorher den Einsprechern Gelegenheit zur Einsicht- und Stellungnahme zu den Planänderungen zu geben (Urteil des Verwaltungsgerichts Luzern V 10 105 vom 26.7.2010 E. 2d).