Nach Inkrafttreten des PBG hat das ehemalige Verwaltungsgericht die Möglichkeit der Heilung einer unterlassenen Nichtneuauflage einer Planänderung unter dem Aspekt der Gehörsverletzung vorerst offen gelassen. Aufgrund der gegebenen Umstände hatte es nicht zu prüfen, ob die allfällige Kenntnisgabe der Planänderung an die Einsprecher an der Einspracheverhandlung zu einer Heilung führen kann (Urteil des Verwaltungsgerichts Luzern V 08 366 vom 2.9.2009 E. 4d).