Auch in ihrer Gesamtheit erscheinen die drei vorstehend geprüften Projektänderungen nicht mehr nur als unbedeutende Projektanpassung. Das Projekt wird in zweifacher Hinsicht markant baulich angepasst und zusammen mit dem Teilverzicht – mit dem ein wesentlicher Teil des ursprünglichen Vorhabens entfällt – ändert der die geplanten Gebäude nutzende landwirtschaftliche Betrieb.