Auch diese Änderung kann nicht mehr als nur unbedeutende Abweichung vom ursprünglichen Projekt angesehen werden. Eine Stützmauer im geplanten Umfang anstelle eines abfallenden Grünstreifens auf der Südseite der Remise hat einen prägenden Einfluss auf das Erscheinungsbild des gesamten Gebäudekomplexes. Der Verzicht auf den Bau des Schweinemaststalls stellt vordergründig einen ohne weiteres möglichen Verzicht auf einen Teil des geplanten Bauprojekts dar. Zu beachten ist indes, dass dieser Verzicht gleichzeitig mit dem Ausstieg von A aus dem Bauprojekt und der Auflösung der Betriebsgemeinschaft, welche die zu erstellenden Gebäude hätte nutzen sollen, verbunden ist.