Es sollen – gemäss seinen Ausführungen – auf Wunsch des Heimatschutzes kleine Veränderungen an der Dach- und Gebäudeform vorgenommen werden. Auf der Südseite soll eine Stützmauer errichtet werden, um Platz zu schaffen für das Verladen der Ferkel ohne Benützung des Trottoirs. Der Maststall von A soll nicht mehr realisiert werden. Implizit und in Verbindung mit der bereits früher erfolgten Erklärung und Kündigung von A sowie der Mitteilung des Beschwerdegegners ergibt sich dabei, dass nicht mehr die nun aufgelöste Betriebsgemeinschaft B-A das Bauprojekt realisieren will, sondern – abgesehen von den Terrainanpassungen auf Grundstück Nr. z von A – der Beschwerdegegner.