Die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) liess sich zu den diesbezüglichen Vorhaltungen der Beschwerdeführer nicht vernehmen. Der Gemeinderat Z entgegnet den Ausführungen der Beschwerdeführer, diese seien am 5. Mai 2014 über die Projektänderung, d.h. über die geringfügigen Anpassungen des Remisebaus informiert worden und es sei darauf hingewiesen worden, dass die Originalpläne auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht aufliegen würden. A habe sein Baugesuch bezüglich des Schweinemaststalls zurückgezogen. Auf telefonische Rückfrage hin habe er bestätigt, dass er an der Geländeanpassung festhalte. Er sei daher zu Recht weiterhin als Baugesuchsteller aufgeführt worden.