Es sei gerade der Sinn des Einspracheverfahrens, dass Anpassungen am Projekt vorgenommen werden könnten. Der Verzicht auf die Ausführung des Schweinemaststalls stelle ein Teilrückzug dar, was ohne weiteres möglich sei und an der Aktivlegitimation nichts ändere. Eine Rechtsunsicherheit sei dadurch nicht entstanden. Die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) liess sich zu den diesbezüglichen Vorhaltungen der Beschwerdeführer nicht vernehmen.