| | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Auf die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist das Bundesgericht nicht eingetreten (1C_431/2015 vom 14.3.2016). | | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 3. (…) 3.1. Die Beschwerdeführer rügen zum einen, im April 2014 habe die Bauherrschaft (B; Beschwerdegegner) die Dachform der Remise angepasst. Die neuen Pläne seien den Einsprechenden (Beschwerdeführer) aber nicht zugänglich gemacht worden. Aus den zur Verfügung stehenden Plänen gehe die Dachform nicht hervor. Zudem habe A sein Baugesuch zurückgezogen und die Betriebsgemeinschaft per 31. Dezember 2014 gekündigt.