Gemäss dessen Absatz 2 bleiben bei Minergie-zertifizierten Gebäuden oder wenn mindestens 75 % des Wärmebedarfs für Heizungen und Warmwasser mit erneuerbaren Energien gedeckt wird, 5 % der anrechenbaren Geschossflächen unberücksichtigt. Werden die Anforderungen an die behindertengerechte Bauweise nach § 157 PBG erfüllt, werden für gewisse Flächen (Lift, Badezimmer, WC) Abzüge bei den anrechenbaren Geschossflächen gewährt (§ 11 lit. c Anhang PBV).