Diese Feststellung deckt sich auch mit dem Genehmigungsentscheid des Regierungsrats des Kantons Luzern Nr. 457 vom 15. April 2014 u.a. betreffend das BZR Kriens, wo in Ziff. IV./b./5. auf die noch ausstehende Anpassung der Bau- und Zonenordnung Kriens an die Vorschriften des revidierten Planungs- und Baugesetzes verwiesen wird. Schliesslich fehlt es auch an einem entsprechenden Beschluss des Regierungsrats des Kantons Luzern (vgl. SRL Nr. 736a) gemäss den einleitenden Hinweisen zum Anhang des PBG.