PBG und § 112a Abs. 2 PBG in vielen Fällen zu unlösbaren Widersprüchen führt, die nach einer vernünftigen, am Zweck des Gesetzes orientierten Auslegung verlangen. Dass eine Verwendung der Definitionen der neuen Messweisen und Baubegriffe auf die Rechtsfolgen der weiter geltenden Normen gemäss den Anhängen zum PBG und zur PBV gerade bezüglich Gestaltung und Volumen einer Baute zu stossenden und letztlich auch rechtswidrigen Resultaten führen kann, zeigt der vorliegend zu beurteilende Fall. Darauf wird in E. 4.3.4 zurückzukommen sein.