Oder anders gewendet: Baubegriffe und Messweisen lassen sich von der gesetzlichen Bauregel (Rechtsfolge) gar nicht trennen. Eine Übergangsordnung, wie die vorliegende, regelt immer das Verhältnis zwischen bisherigem (altem) Recht und neuem Recht. Soweit die Übergangsordnung selber materielle Normen trifft, so sind diese vor dem Hintergrund auszulegen, in welchem Verhältnis das alte Recht zum neuen steht, oder – bezogen auf die Frage der Inkraftsetzung – ab welchem Zeitpunkt welche Normen bereits anwendbar oder noch nicht gültig sind. Ein Drittes gibt es nicht.