3.2.4.2. Dieser Sichtweise des BUWD kann nach dem Gesagten nicht gefolgt werden. Den Materialien zur Gesetzesrevision, insbesondere der Botschaft B 62, kann keine solche Absicht der unmittelbaren Geltung der neuen Definitionen der Baubegriffe und Messweisen, respektive deren sofortige Anwendung entnommen werden. Im Gegenteil: Wie ausgeführt wird gerade diesbezüglich mit Verweis auf die grundlegenden Auswirkungen der neuen Definitionen auf die kommunalen Nutzungsplanungen und den diesbezüglichen Regelungsspielraum der Gemeinden die Anpassungsfrist von zehn Jahren für die kommunalen Bau- und Zonenordnungen begründet.