Die dargestellte restriktive Auslegung der Anwendung von ยง 112a Abs. 2 PBG erweist sich als im richterlichen Kompetenzbereich liegende teleologische Reduktion, in dem Sinn, als die unmittelbare Inkraftsetzung dieser Norm als zu weit gefasst, dem Sinn und Zweck der vom Gesetzgeber mit Anpassungsfristen versehene Gesetzesrevision widersprechend zu beurteilen ist (vgl. Rechtsfindung contra verba sed secundum rationem legis; BGE 128 I 34 E. 3, 121 III 219 E. 1d/aa; Kramer, Juristische Methodenlehre, Bern 2005, S. 192 f.). 3.2.4. 3.2.4.1.