2.4 (S. 11 f.) wird im Wesentlichen festgehalten, dass sich nach Untersuchungen in verschiedenen Gemeinden bestätigt habe, dass die Einführung neuer oder geänderter Baubegriffe und Messweisen grundlegende Auswirkungen auf die Nutzungsplanung der Gemeinden habe. Da den Gemeinden der bisherige Regelungsspielraum bei der Festlegung der zulässigen Höhe und Länge der Bauten sowie bei der Bestimmung der Nutzungsdichte (Überbauungsziffer, Grünflächenziffer) auch nach dem Beitritt zur IVHB erhalten bleiben soll, würden die für den Charakter der einzelnen kommunalen Nutzungszonen bedeutsamen neuen Definitionen und Messweisen erst Gültigkeit erlangen können, wenn die Gemeinden ihre Nutzungsplanung