Wie bereits dargelegt wurde, ist aktuell die Sicherheit von Personen, die sich dauerhaft im Gebiet Y aufhalten, nicht gewährleistet. Diesem Sicherheitsdefizit kann mit den laufenden Sofortmassnahmen und der Umsetzung der Variante 6 (Aussiedlung, Felssicherungsmassnahmen sowie Rückbau der Gebäude) ausreichend begegnet werden. Auch wenn diese Massnahmen das Risiko für die Benützer der Kantonsstrasse nur teilweise reduzieren, ändert dies nichts daran, dass sie mit Blick auf den hier im Vordergrund stehenden Zweck (Schutz der dauerhaft im Gebiet Y sich aufhaltenden Personen vor Steinschlag, Blockschlag oder Felssturz) als geeignet zu qualifizieren sind.