Diese Handlungen gewährleisten die Sicherheit und Gesundheit von Personen. Dabei ist zu ergänzen, dass sich die beanstandeten Massnahmen nicht allein gegen den Beschwerdeführer richten, sondern insgesamt fünf Grundeigentümer betroffen sind, die im Gefahrenperimeter Häuser und Nebengebäude besitzen. 8.3 Das erhebliche öffentliche Interesse überwiegt die gegenteiligen privaten Interessen des Beschwerdeführers an einer anderen, für ihn milderen Variante. Zuerst ist daran zu erinnern, dass der Beschwerdeführer die Liegenschaft erst im November 2012 gekauft und seit Dezember 2012 oder Anfangs 2013 dort wohnhaft ist.