Der Gemeinderat hat daher zu Recht die wirtschaftlichen Aufwendungen und deren Nutzen (nachhaltige Beseitigung oder Beruhigung der Gefährdungslage) in seinen Entscheid miteinbezogen. Dass die Kosten der Variante 6 im Ergebnis auf verschiedene Leistungsträger aufgeteilt werden können, mag zutreffen, ist aber in der Sache nicht entscheidend. Denn dieser Aspekt war bei der Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses durch das Planerteam kein Thema. Unabhängig von der Frage, wer die Kosten letztlich zu tragen habe, erging ihre Empfehlung, die – wie bereits mehrfach erwähnt – von den Fachstellen des Bundes und des Kantons geteilt wird.