Sodann ist daran zu erinnern, dass mit dem Vollzug der Sofortmassnahmen eine Gefährdung der Personen vor Steinschlag, Blockschlag oder Felssturz noch nicht beseitigt ist. Vielmehr zeigten gerade die Erkenntnisse im Rahmen der Umsetzung der Sofortmassnahmen, dass die Gefährdung weiterhin bestehen bleibt. Dass auch mit der Variante 6 eine Gefährdung für die Benützer der Kantonsstrasse nicht vollends behoben wird, lässt das öffentliche Interesse am Vollzug der Variante 6 nicht dahinfallen.