Die veränderten Verhältnisse bzw. den dringenden Handlungsbedarf begründete die D GmbH denn auch nicht mit neuen Messungen, sondern – wie dargelegt – mit anderen Aspekten, insbesondere mit dem Hinweis, dass allein durch Messungen und die Überwachungstätigkeit an den diversen Sturzpotenzialen (ohne Sofortmassnahmen) das Personenrisiko nicht mehr in einem vertretbaren Bereich gehalten werden könne. Deshalb ist hier nicht entscheidend, dass in der Aktennotiz vom 20. Mai 2014 auf Messungen vom 31. Januar 2014 verwiesen wird. Wie dargelegt, waren und sind die Messungen ein Element der Gesamtbeurteilung und bilden auch Bestandteil der Entscheidgrundlagen für die Ausarbeitung der Varianten.