Ebenso bejaht der Geologe die Frage des Gemeinderats, ob theoretisch schon morgen ein Felssturz eintreten könnte. Wie erwogen, sah sich die Vorinstanz mit Recht veranlasst, Sofortmassnahmen anzuordnen und eine Variantenwahl für das weitere Vorgehen zu treffen. Dass die Aktennotiz vom 20. Mai 2014 ihrerseits auf Beilagen verweist, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorlagen, ändert nichts am Umstand, dass die Ausführungen des Fachexperten in nachvollziehbarer Weise aufzeigen, dass ein dringender Handlungsbedarf bestand und besteht.