An diesem Ergebnis vermögen auch die übrigen Rügen des Beschwerdeführers – soweit nicht bereits durch die vorangegangenen Erwägungen entkräftet – nichts zu ändern. So erweist es sich als widerspruchsfrei, wenn das Gebiet Y auch nach der Umsetzung der Sofortmassnahmen und der Variante 6 weiterhin in der Gefahrenkarte rot markiert bleiben wird. Denn die Existenz bzw. die Bildung weiterer potenzieller Sturzkomponenten, die sehr hohe Energien entfalten können, machen diese Beurteilung erforderlich.