5.3. Beim Vergleich der beiden Varianten – Unterschiede in Bezug auf die vollständige Aussiedlung und die Nutzen-Kosten-Analyse – und mit Blick auf das Ermessen, das der Vorinstanz in diesem Zusammenhang zusteht, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden, wenn der Gemeinderat die Variante 6 gewählt hat. Dies umso weniger, als die Variante 6 auch von den Fachstellen des Kantons und des Bundes gestützt wird. Sie weist mit einer nachvollziehbaren Begründung das beste Nutzen-Kosten-Verhältnis auf, und zwar mit einem so grossen Vorsprung, dass – selbst wenn einzelne Parameter der Berechnung zu korrigieren wären – sie nach wie vor im Vordergrund stünde.