Entsprechend verfängt der Einwand des Beschwerdeführers in seiner Verwaltungsgerichtsbeschwerde nicht, dass mit zusätzlichen Investitionskosten von lediglich Fr. 500'000.-- die Kantonsstrasse wesentlich sicherer würde. Beim Vergleich der Varianten 6 und 7 ist weiter darauf zu verweisen, dass bei den Investitionskosten im Total zwar "nur" ein Unterschied von Fr. 500'000.-- entsteht. Werden jedoch die beiden Varianten ohne die Aufwendungen für die Aussiedlung der Wohnhäuser, die im Wesentlichen von der Gebäudeversicherung übernommen werden, miteinander verglichen, entsteht ein Mehraufwand nur für die Schutzmassnahmen von Fr. 4'550'000.-- zu Lasten der Variante 7.