Zwar werden einzelne Schutz- und Überwachungsmassnahmen für diese abzureissenden Liegenschaften wegfallen, doch auch nach dem Abtragen der Hotspots sind Schutzmassnahmen notwendig, die der Abwehr des zu erwartenden Stein- und Kleinblockschlags dienen. Gerade wegen der beschränkten Lebensdauer der Felssicherungsmassnahmen werden künftig daher Kosten für die Überwachung, den Unterhalt, die Wiederherstellung und Erneuerung auflaufen. An die hohen Unterhalts- und Ersatzkosten dieser Netze leisten aber nach Lage der bisherigen Akten weder Kanton noch der Bund Beiträge.