Auch wenn die im Anhang 9 veranschlagten jährlichen Investitionskosten von Fr. 279'417.-- aufgrund des Umstands, dass vier Häuser nun ohnehin abgerissen werden, nicht mehr aktuell sind, verbessert sich das Nutzen-Kosten-Verhältnis nicht in ausschlaggebender Weise. Zwar werden einzelne Schutz- und Überwachungsmassnahmen für diese abzureissenden Liegenschaften wegfallen, doch auch nach dem Abtragen der Hotspots sind Schutzmassnahmen notwendig, die der Abwehr des zu erwartenden Stein- und Kleinblockschlags dienen.