5.2.4. Demgegenüber würde insbesondere die Variante 7 (Teilaussiedlung und Schutzmassnahmen für die übrigen Häuser) weit höhere Unterhalts- bzw. wiederkehrende Investitionskosten verursachen. Auch wenn die im Anhang 9 veranschlagten jährlichen Investitionskosten von Fr. 279'417.-- aufgrund des Umstands, dass vier Häuser nun ohnehin abgerissen werden, nicht mehr aktuell sind, verbessert sich das Nutzen-Kosten-Verhältnis nicht in ausschlaggebender Weise.