Dies kann nur verhindert werden, wenn eine vollständige Aussiedlung gemäss Variante 6 umgesetzt wird. Die Kantonsstrasse wird aufgrund des weniger hohen Sicherheitsstandards, der zu gewährleisten ist, auch künftig lediglich geringere Schutzmassnahmen erfordern. Insofern weist die Dienststelle vif zu Recht darauf hin, dass einzig mit dieser Variante 6 das primäre Projektziel – die Verminderung des Todesfallrisikos der Hausbewohner – nachhaltig erreicht werden kann. 5.2.4. Demgegenüber würde insbesondere die Variante 7 (Teilaussiedlung und Schutzmassnahmen für die übrigen Häuser) weit höhere Unterhalts- bzw. wiederkehrende Investitionskosten verursachen.