Wenn sich keine Menschen mehr im gefährdeten Gebiet Y dauerhaft aufhalten, kann so dem Umstand begegnet werden, dass sich künftig weitere, erhebliche Sturzgefahren bilden werden. Wenn die Dienststelle vif insbesondere darauf hinweist, die Verwitterung von Felsankern könne nicht beobachtet werden, was die Beurteilung der Gefährdung zusätzlich erschwere, so untermauert dies die Folgerung, dass die künftig zu erwartenden neuen Sturzpotenziale weitere Kosten verursachen werden. Dies kann nur verhindert werden, wenn eine vollständige Aussiedlung gemäss Variante 6 umgesetzt wird.