Die aus der Vorstudie "Schutzmassnahmen Y" abgeleiteten geologisch-geotechnischen Felsmodelle H16 und H17 seien zutreffend, jedoch seien der Durchtrennungsgrad sowie die Öffnungsbreite der Klüfte deutlich unterschätzt worden. Auch nach der Fertigstellung des Felsverbaus am Felsbereich H16 müsse ausgehend vom Felsobjekt H17 mit Blockschlägen bzw. Felssturz mit starker Intensität gerechnet werden und die Gefahren- und Risikobeurteilung der Vorstudie bleibe nach den bisherigen Sofortmassnahmen vollumfänglich gültig. Das individuelle Todesfallrisiko für Bewohner des Wohnhauses auf Grundstück Nr. x überschreite den Grenzwert von 10-5 nach wie vor.