Damit präsentiert sich die Sachlage in Bezug auf die bestehenden Klüfte nach Auffassung des zuständigen Geologen noch ausgeprägter, als in der Vorstudie "Schutzmassnahmen Y" vom 31. März 2014 bzw. in den Berichten vom 20. bzw. 26. Mai 2014 angenommen. Darin sieht der Geologe eine Bestätigung, dass das Wohnhaus des Beschwerdeführers im direkten Wirkungsbereich potenzieller Sturzprozesse aus den Felsbereichen Hotspots H16 und auch H17 liegt. Die aus der Vorstudie "Schutzmassnahmen Y" abgeleiteten geologisch-geotechnischen Felsmodelle H16 und H17 seien zutreffend, jedoch seien der Durchtrennungsgrad sowie die Öffnungsbreite der Klüfte deutlich unterschätzt worden.