5.2. 5.2.1. Vorauszuschicken ist, dass die Notwendigkeit weiterer Schutzmassnahmen auch nach dem Abschluss der Sofortmassnahmen (Abbau diverser Hotspots) bestehen bleibt. Diesbezüglich verweist der Gemeinderat zu Recht auf den Anhang 9 zur Vorstudie vom 30. März 2014. Zwar reduzieren sich nach der Umsetzung der Sofortmassnahmen die Risiken betreffend Stein- und Blockschlag, Felssturz oder spontane Rutschungen; allerdings je nach Variante in unterschiedlichem Ausmass. Aus den Berechnungen der F AG geht hervor, dass die individuellen Todesfallrisiken nach der Realisierung der laufenden Sofortmassnahmen unterhalb des Grenzwerts von 10-5 liegen.