Allein deshalb, weil eine fachkundige Schlussfolgerung mit den Interessen des betroffenen Eigentümers nicht vereinbar erscheint, eine Zweitbegutachtung zu veranlassen, widerspräche jedoch dem Sinn einer lege artis durchgeführten Beweisführung. 5. 5.1. Der Gemeinderat ist zur Auffassung gelangt, dass nur die Variante 6 "Aussiedlung inkl. Rückbau der Wohnhäuser zusammen mit Felsabbau und Felssicherungsmassnahmen" ein nachhaltiges Massnahmenpaket darstellt. Er hat damit nach Abwägung aller Vor- und Nachteile einen Variantenentscheid getroffen.