Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers werden die bisherigen Feststellungen und Einschätzungen bestätigt. Nach Fertigstellung des Felsverbaus am Felsbereich H16 muss ausgehend vom Felsobjekt H17 ab den seltenen bzw. sehr seltenen Sturzszenarien mit Blockschlägen oder Felssturz mit starker Intensität gerechnet werden. Nach der bisherigen Umsetzung der Sofortmassnahmen ergab sich für die Liegenschaft des Beschwerdeführers gerade keine Minderung des Risikos. Dabei geht die Sturzgefahr nicht nur von den erwähnten Felsbereichen aus, sondern zusätzlich von drei übereinander liegenden Felsbändern mit zerklüfteter Nagelfluh von den Felsobjekten H16A, H25 und H409.