Der Gemeinderat liess dem Gericht den Kurzbericht der D GmbH vom 6. Oktober 2014 einreichen. Dieser enthält die Resultate der Ankerbohrungen beim Felsturm H16 und die Überprüfung der geologisch-geotechnischen Felsmodelle H16 und H17. Ebenso enthält der Bericht Schlussfolgerungen bezüglich der Steinschlaggefahr bzw. eine nach den Felsabtragungen aktuelle Beurteilung des Risikos in Bezug auf das Grundstück des Beschwerdeführers. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers werden die bisherigen Feststellungen und Einschätzungen bestätigt.